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Informationen zu 

einer Patenschaft

INFORMATION
ZU EINER
PATENSCHAFT

WIE WIRD MIT DEM PATENSCHAFTSBEITRAG UMGEGANGEN?

 

Wenn Du eine Patenschaft übernimmst, zahlst Du das Schulgeld entweder in einer Vollpatenschaft ganz, oder in einer Teilpatenschaft in der Höhe der von Dir zugesagten Summe. Das Kind, der Berufsschüler oder der Student bekommt seine Ausbildung davon finanziert, im Normalfall nicht ausbezahlt. Es wird an die Ausbildungsstätten überwiesen oder bezahlt, was benötigt wird. Dies wird von den Mitarbeitern im Sponsorship-Office vorher mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei kleinen Kindern bzw. Schülern oder Studenten vereinbart. Denn aus dieser Vereinbarung erstellt sich die Spendensumme während der Ausbildungszeit.

Diese Summe wird in der Regel so berechnet, dass alle nötigen Zahlungen (nach Vereinbarung) mit Schulutensilien, Fahrtkosten, Schulkosten, spezielle Förderungskurse, Verpflegung, Schuluniform etc. zusammengerechnet werden und durch das Jahr geteilt wird. Darum zahlst Du auch das ganze Jahr, bzw. auch während der Ferienzeit!

** Info: Die Jahresspendenbescheinigungen für Deutschland werden per Mail immer im Folgejahr versendet.**

Bei Studenten wird vorher auch alles berechnet, je nach Studiengang unterschiedlich. Es ist also soweit keine Ausnahmen entstehen alles abgedeckt! Möchte der/die Pate/in persönlich Taschengeld oder einen Laptop finanzieren, kann er das gerne machen. Informationen sind dann in der Patenmappe, die jeder nach Antragsstellung vom Büro bekommt.

Sollte in der entstehenden Beziehung mit dem Patenkind an Euch Forderungen nach weiterer finanzieller Hilfe oder Beihilfe angefragt werden, bitten wir sehr, dass Ihr Euer Patenkind, Studenten oder Berufsschüler zuerst zu den Kollegen im Sponsorship Office in Vision for Africa International verweist. Jeder wurde darüber informiert, bei Fragen rund um die Ausbildung oder Unstimmigkeiten sich erst an die Kollegen zu wenden.

Ein weiterer Hinweis bei Übernahme einer Patenschaft ist, dass das Management die Patengelder auch mitverwenden darf, um Renovierungen an den Schulen zu tätigen, weitere Bauten zu finanzieren (weitere Internatsunterkünfte, neue Schulbauten, Equipment für die Ausbildung z.B. Physik- und Chemiesaal-ausstattungen, Sportplätze, Fuhrpark, Reparaturen, ggf. Landkauf für weitere Schulprojekte, Gehälter der Lehrer und Ausbildenden, Konferenzen und Veranstaltungen mit den Schülern und Studenten, Mitarbeiterwohnungen, Instandhaltungen u.v.m.) - sofern alles Nötige für das Kind bezahlt werden konnte.

WIE STEHT ES WÄHREND DER CORONA-ZEIT MIT DEN SCHULEN/ SCHÜLER/INNEN ?

Seit Anfang Januar 2022 sind alle Schulen und Kindergärten in Uganda wieder geöffnet und es herrscht normaler Betrieb.

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